Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 E 247/25

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die erstinstanzliche Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 29.4.2025 wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


Gründe:

1 2 3 4 5 6

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