Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 E 397/25

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die erstinstanzliche Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 2.7.2025 wird zurückgewiesen.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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