Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 E 588/25

Tenor

Die Beschwerde gegen den den Antrag auf Beiladung zum erstinstanzlichen Verfahren ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 23.9.2025 wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Verfahrens.


Gründe:

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