Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 20 B 1276/25

Tenor

Die Beschwerde wird verworfen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 159.999,39 Euro festgesetzt.


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