Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 E 187/25

Tenor

Auf die Beschwerde des Beklagten ­wird die Streit­wertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungs­gerichts Köln vom 11.4.2025 geändert.

Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Klagever­fahren auf 235.034,49 Euro festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsge­bührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8

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