Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 B 1395/25

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerde­verfahrens als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah­ren auf 22.500 Euro festgesetzt.


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