Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 E 365/25

Tenor

Auf die Beschwerde der Beklagten ­wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts Köln vom 13. Juni 2025 der Streitwert für das erstinstanzliche Klageverfahren auf 15.000 Euro festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

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