Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 B 720/25

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert:

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen An­ordnung verpflichtet, den Antragsteller erneut in einen angemessen verlängerten Vorbereitungsdienst von mindestens drei Monaten einzustellen und ihn vor­läufig zu einer (erneuten) Wiederholung der Zweiten Staats­prüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik durch er­neute Ablegung der Unterrichtspraktischen Prü­fung im Fach 1 (Förderschwerpunkt geistige Entwick­lung) zuzu­lassen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 20.000,00 Euro festgesetzt.


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