Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 20 E 773/25

Tenor

Der angegriffene Beschluss wird geändert.

Der Streitwert für das erstinstanzliche Klageverfahren wird auf 17.500,- Euro festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


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