Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 A 1825/24

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfah­rens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfah­ren auf 5.000 € festgesetzt.


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