Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 E 74/26

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Streitwert für das Klageverfah­ren wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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