Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 B 1430/25

Tenor

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 16. Dezember 2025 wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die aufgrund des Beschlusses vom 20. November 2025 mit 15 Sitzen gebildeten Ratsausschüsse aufzulösen und neu zu bilden.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 15.000,- Euro festgesetzt.


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