Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 E 721/25

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Festsetzung des Streitwerts in Nr. 3 des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Köln vom 18. November 2025 wird als unzulässig verworfen.

Die Streitwertfestsetzung in Nr. 3 des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Köln vom 18. November 2025 wird von Amts wegen geändert und der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


Gründe

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

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