Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 A 971/24

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsver­fahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungs­verfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.


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