Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 E 350/25

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren wird auf 7.201,52 Euro festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


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