Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 A 889/23

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 3. April 2023 - 15 K 1582/21 - ist wirkungslos.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


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