Beschluss vom Schifffahrtsobergericht Köln - 3 W 7/93

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin vom 29.01.1993 wird der Beschluß des Amtsgerichts Duisburg - Ruhrort - Schiffahrtsgericht vom 7.01.1993 (5 H 2/92) abgeändert.

Die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens einschließlich des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.