Beschluss vom Schifffahrtsobergericht Köln - 3 W 42/98 BSch

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 3.) vom 11.08.1998 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Schifffahrtsgerichts - St. Goar vom 27.07.1998 - 4 II 1/96 BSch - aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Be-schwerdeverfahrens, an das Schifffahrtsgericht St. Goar zurückverwiesen.


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