Urteil vom Schifffahrtsobergericht Köln - 3 U 1/98 BSch

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 3. Dezember 1997 verkündete Urteil des Schifffahrtsgerichts St. Goar - 4 C 1/97 BSch - wie folgt abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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