Urteil vom Schifffahrtsobergericht Köln - 3 U 77/99 BSch

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 10.05.1999 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Schiffahrtsgericht - Duisburg-Ruhrort - 5 C 2/98 BSch - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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