Urteil vom Schifffahrtsobergericht Köln - 3 U 53/01 BSch

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 19. März 2001 verkündete Urteil des Schifffahrtsgerichts Duisburg-Ruhrort - 5 C 21/00 BSch - wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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