Gerichtsbescheid vom Sozialgericht Aachen - S 6 KR 81/02

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 23.11.2001 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21.03.2002 verurteilt, der Klägerin Krankengeld für die Zeit vom 26.10. bis zum 15.12.2001 unter Berücksichtigung eines Erstattungsanspruchs der Beigeladenen zu gewähren. Die Beklagte trägt die Kosten der Klägerin. Die Sprungrevision wird zugelassen.


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