Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 8 (4) KG 6/02

Tenor

Der Bescheid vom 16.04.2002 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20.06.2002 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, das dem Kläger nach dem 04.01.1991 bewilligte Kindergeld gemäß § 21 BKGG zu überprüfen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte hat ¾ der Kosten des Klägers zu erstatten.


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