Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 8 AL 73/03

Tenor

Der Bescheid vom 16.04.2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.06.2003 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger eine Arbeitsberechtigung zu erteilen. Die Beklagte hat die Kosten des Klägers zu erstatten.


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