Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 8 AL 140/03

Tenor

Der Bescheid vom 08.07.2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24.10.2003 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, Arbeitslosengeld ab 01.04.2003 nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu zahlen. Die Beklagte hat die Kosten der Kläger zu erstatten.


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