Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 7 KA 15/03

Tenor

1. Der Beschluss vom 10.09.2003 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden. 2. Die weitergehende Klage wird abgewiesen. 3. Der Beklagte und die Beigeladene zu 5) tragen die Kosten des Verfahrens und der Klägerin je zur Hälfte


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