Gerichtsbescheid vom Sozialgericht Aachen - S 6 KR 168/03

Tenor

Unter Aufhebung des Bescheides der Beklagten vom 30.07.2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19.09.2003 wird festgestellt, dass für den Kläger seit dem 02.05.2002 Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung besteht. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.