Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 8 RJ 3/04

Tenor

Der Bescheid vom 11.11.2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20.04.2004 wird abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit unter Zugrundelegung eines Versicherungsfalls vom 23.09.2004 auf Dauer nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu zahlen. Die Beklagte hat ½ der Kosten des Klägers zu erstatten.


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