Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 8 AL 74/04

Tenor

Der Bescheid vom 16.12.2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 05.03.2004 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.000,00 EUR zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.


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