Beschluss vom Sozialgericht Aachen - S 20 SO 72/05 ER

Tenor

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, darlehensweise Stromkostenschulden des Antragsstellers gegenüber der Firma FXW GmbH in Höhe von 874,81 Euro zu übernehmen und diesen Betrag unmittelbar an das Energieversorgungsunternehmen auszuzahlen. Die Kosten des Antragstellers trägt der Antragsgegner.


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