Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 11 AL 55/05

Tenor

Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 05.01.2005 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 07.04.2005 verurteilt, dem Kläger ungemindertes Arbeitslosengeld auch für die Monate Dezember 2004 bis Februar 2005 sowie Juli 2005 zu zahlen. Die Beklagte hat die Kosten des Klägers zu erstatten.


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