Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 8 AS 31/05

Tenor

Der Bescheid vom 24.02.2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17.05.2005 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verurteilt, Arbeitslosengeld II ohne Anrechnung des Insolvenzgeldes nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu zahlen. Der Beklagte hat die Kosten des Klägers zu erstatten.


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