Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 9 AS 55/05

Tenor

1.Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 11.03.2005 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 30.06.2005 und 28.07.2005 verurteilt, dem Kläger ab 01.02.2005 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II in Höhe von zurzeit monatlich 185,63 EUR zunächst bis 30.09.2005 zu bewilligen. 2.Die Beklagte trägt die Kosten.


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