Beschluss vom Sozialgericht Aachen - S 11 AL 110/05 ER

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der am 29.11.2005 erhobenen Anfechtungsklage gegen den Bescheid vom 21.09.2005 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 23.11.2005 wird angeordnet. Die Antragsgegnerin hat die Kosten der Antragstellerin zu erstatten.


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