Beschluss vom Sozialgericht Aachen - S 11 AS 23/06 ER

Tenor

Der Antrag, die Antragsgegnerin im Wege einer einstweiligen Anordnung zur Leistung eines Vorschusses auf Umzugskosten in Höhe von 200.- Euro zu verpflichten, wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten.


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