Beschluss vom Sozialgericht Aachen - S 11 AS 78/06 ER

Tenor

1.Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende für den Monat Juli 2006 zu zahlen. 2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Antragstellers erstatten.


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