Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 8 R 67/06

Tenor

Der Bescheid vom 13.02.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18.05.2006 wird abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, weitere 324,80 EUR zu erstatten. Die Beklagte hat die Kosten des Klägers zu erstatten. Die Berufung wird zugelassen.


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