Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 13 KR 51/05

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin 836,35 EUR nebst Zinsen in Höhe von 2 % über dem Basis- zinssatz seit dem 16.07.2005 zu zahlen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Der Streitwert wird auf 836,35 EUR festgesetzt.


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