Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 1 U 100/04

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung der Bescheide vom 14.10.2003 und 20.10.2004 verurteilt, das Ereignis vom 24.09.2002 als Arbeitsunfall anzuerkennen und dem Kläger Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Der Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergericht- lichen Kosten des Klägers.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.