Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 20 AY 20/06

Tenor

Der Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung des Bescheides vom 06.06.2006 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 19.09.2006 verurteilt, den Klägern ab 01.06.2006 Leistungen gemäß § 2 Asylbewerberleistungsgesetz in entsprechender Anwendung des Zwölften Buch Sozialgesetzbuch zu gewähren. Die außergerichtlichen Kosten der Kläger trägt der Beklagte.


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