Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 20 SO 81/06

Tenor

Der Beklagte wird unter entsprechender Abänderung des Bescheides vom 27.06.2006 in der Fassung der Änderungsbescheide vom 17.07., 19.07. und 31.08.2006 und des Wider spruchsbescheides vom 19.10.2006 verurteilt, dem Kläger für die Zeit vom 01.07.2006 bis 30.06.2007 weitere Leistungen der Grundsicherung bei Erwerbsminderung in Höhe von monatlich 154,00 EUR zu gewähren. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt der Beklagte.


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