Beschluss vom Sozialgericht Aachen - S 20 SO 5/07 ER

Tenor

1. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs vom 11.01.2007 gegen den Bescheid des Antraggegners vom 22.12.2006 wird abgelehnt. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. 3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetz


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