Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 8 KG 7/06

Tenor

Der Bescheid vom 03.01.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15.08.2006 wird abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, Kinderzuschlag für Dezember 2005 i. H. v. 168,- EUR zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte hat 1/20 der Kosten der Klägerin zu erstatten. Die für die Beklagte zulassungsbedürftige Berufung wird zugelassen.


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