Gerichtsbescheid vom Sozialgericht Aachen - S 8 AS 114/06

Tenor

Der Bescheid vom 09.10.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 06.12.2006 wird abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, für die Zeit vom 01.11.2006 bis zum 28.02.2007 Heizkosten i. H. v. 52,- EUR monatlich zu erstatten. Die Beklagte hat die Kosten der Klägerin zu erstatten. Die Berufung wird zugelassen.


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