Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 13 KR 10/07

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 30.11.2006 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 17.01.2007 wird aufgehoben. Es wird festgestellt, dass die Klägerin in der Zeit vom 01.05. bis 30.11.2006 aufgrund der bei der Beklagten bestehenden Krankenversicherung des Klägers familienversichert war. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt die Beklagte.


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