Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 14 AS 80/07

Tenor

Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 02.02.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16.03.2007 verurteilt, dem Kläger für den Zeitraum Februar bis Juli 2007 Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe von 400,00 EUR monatlich zu gewähren. Die Beklagte trägt die Kosten. Die Berufung wird zugelassen.


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