Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 20 SO 67/06

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 16.08.2006 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 28.08.2006 verurteilt, der Klägerin 3.818,40 EUR nebst 4 % Zinsen seit dem 25.09.2006 zu zahlen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagten. Der Streitwert wird auf 3.818,40 EUR festgesetzt.


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