Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 14 AS 143/07

Tenor

Der Beklagte wird unter Abänderung der Bescheide vom 04.01.2007 und Aufhebung des Bescheides vom 26.10.2007 verurteilt, der Klägerin SGB II-Leistungen für 12/06 bis 05/07 ohne Anrechnung eines Einkommens aus der Einkommensteuererstattung vom 20.11.2006 und unter Anrechnung eines Einkommens aus Zinseinkünften nur in 01/07 in Höhe von bereinigt 179,92 EUR zu gewähren.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten zu 9/10.

Die Berufung wird zugelassen.


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