Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 24 R 78/08

Tenor

Der Bescheid vom 00.00.0000 in Gestalt des Widerspruchsbescheid vom 00.00.0000 wird abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, die Zeit der beruflichen Ausbildung vom 00.00.0000 - 00.00.0000 für die ersten 36 Monate mit dem begrenzten Gesamtleistungswert von 75 % zu bewerten und die Rente entsprechend zu bewerten. Die Kosten werden der Beklagten auferlegt.


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