Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 13 EG 30/07

Tenor

Der Beklagte wird unter entsprechender Abänderung des Bescheides des Versorgungsamtes Aachen vom 15.05.2007 in der Fassung des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung Münster vom 18.09.2007 verurteilt, der Klägerin weiteres Elterngeld in Höhe von 1.634,29 EUR zu zahlen. Die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt der Beklagte.


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